Licht am Fahrrad

Der Super-Sommer neigt sich dem Ende. Damit kommt, neben dem Reden über die bevorstehende nasse Zeit, auch ein weiteres Thema auf den Tisch: Welches Licht brauche ich fürs Fahrrad?

© David.Sch
Erstellt von Velonest vor 6 Jahren

Welches Licht brauche ich am Fahrrad?

Auch wenn die Vorschriften zum Licht am Fahrrad ganzjährig gelten, sind sie in der Praxis bei Wetter schlechten Sichtverhältnissen nochmal wichtiger als an sonnigen Tagen, an denen das Licht bis in die Abendstunden scheint.

Im Gegensatz zum Tragen eines Fahrradhelms, der freiwillig getragen werden kann, ist Licht am Fahrrad vorgeschrieben. Die Straßenverkehrsordnung StVO hat 2017 Neuerungen zum Licht am Fahrrad eingeführt, die jeder Radler kennen sollte. Die wichtigsten findet ihr in diesem Artikel.

Radfahrer, die es genau wissen wollen, finden den Gesetzestext in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Der Paragraph 67 beschreibt alle nötigen “Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern”. Nur die dort zugelassenen Reflektoren und Leuchten sind erlaubt. Die einzelnen Änderungen im Gesetzestext sind in der Zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18. Mai 2017 veröffentlicht.

Beleuchtung am Fahrrad: aktives Licht

  • Vorn am Rad ein weißer Scheinwerfer plus hinten ein rotes Rücklicht
  • Neu ist, dass das Licht am Fahrrad nicht fest verbaut sein muss. Leuchten und Reflektoren können abgenommen werden. Ob sie mit Batterie, Akku oder Dynamo betrieben werden, ist egal. Es gibt also keine Dynamopflicht mehr.
  • Unbedingt zu beachten ist jedoch, dass das Licht am Fahrrad nicht blinken darf. Auch wenn viele Lichter diese Funktion haben: Sie steht nicht im Einklang mit der neuen StVO (§ 67 Abs. 3 und 4 StVZO)! Ausnahmen sind mehrspurige Räder, wie zum Beispiel Rikschas. Diese dürfen zum Abbiegen blinken.
  • Erlaubt sind seit der Änderung dafür andere Zusatzfunktionen. Wer sein Licht am Fahrrad mit Tagfahrlicht- und Fernlichtfunktion aufpeppen möchte, darf das tun.

Mit ausreichender Beleuchtung und aufgepumpten Reifen könnt ihr fast schon safe im Morgendämmern zur Arbeit radeln. Checkt doch vorher noch, ob ihr gut genug reflektiert:

Reflektoren: passives Licht am Fahrrad

  • Zusätzlich zum Vorderlicht ist ein weißer Frontreflektor anzubringen. Bei den meisten Dynamos ist er bereits inbegriffen. Auch hinten braucht’s einen Reflektor, einen sogenannten Großflächenreflektor mit dem Prüfzeichen “Z”. Dafür entfällt ein zweiter Heckreflektor, der vor der Neuerung gesetzlich vorgeschrieben war.
  • Pedale benötigen weiterhin gelbe Reflektoren, jeweils nach vorn und hinten.
  • Speichen können anstelle der klassischen zwei “Katzenaugen” pro Rad auch über Sticks aufgepeppt werden können. Dazu wird auf jede Speiche ein retroreflektierender Stick geclippt. Eine dritte Alternative sind umlaufende reflektierende Streifen auf den Reifen.

Welches Licht fürs Rad kaufen?

Und woher wissen Radfahrer jetzt, welche Teile sie nutzen dürfen? Um Orientierung zu schaffen, gibt es eine Art amtliches Testsiegel. Alle Leuchten und Reflektoren, deren Kennziffer mit K 12345 endet, können bedenkenlos genutzt werden. Das Kraftfahrtbundesamt vergibt damit quasi ein Gütezeichen: diese Teile erfüllen die Voraussetzungen für den Straßenverkehr.

Perfekt mit Licht am Fahrrad ausgestattet, geht’s sicher ab durch die Stadt!

Gefällt dir was du siehst? Teile es!

Kommentare

Sehr interessanter Beitrag, danke :) Es gibt ja im Forum schon eine Weile die Diskussion darüber, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Weiter so :)

cool, danke!

Registeren oder anmelden um zu kommentieren.