Promillegrenze für Radfahrer: Nach der Feier sicher heimradeln?
Auch bei unmotorisierten Fahrzeugen kann das Fahren unter Alkoholeinfluss lebensgefährlich werden. Schon ein geringer Promillewert von 0,5 kann sich auf das Fahrverhalten auswirken. Die motorische Reaktionsfähigkeit des Körpers schränkt sich langsam ein. Gleichzeitig lässt geistig die Aufmerksamkeit nach.
Laut Verkehrsrecht darf man, wegen des geringeren Gefährdungspotenzials, auf sein Rad mit deutlich mehr Promille als die motorisierten Verkehrsteilnehmer aufschwingen. Erst ab 1,6 Promille muss man mit Strafen rechnen, ein Wert, der bei den meisten Menschen schon mit einem Rauschzustand einhergeht.
Betrunken aufs Fahrrad schwingen
Im Prinzip ist betrunken Fahrradfahren also erlaubt. Vergleichsweise ist ein Autofahrer seinen Führerschein schon ab 1,1 Promille los. Natürlich sind 1,6 Promille ein sehr hoher Wert. Viele Menschen, vor allem die weniger Trinkfesten, verlieren ab diesem Wert schon die Orientierung. Mit gesunkener Selbsteinschätzung, gesteigertem Selbstbewusstsein und einem schlechten motorischen Koordinationsapparat begeben sich jedes Wochenende viele Partygänger so auf den Heimweg. Vorausgesetzt ist, dass sie ihr Fahrrad wiederfinden und aufschließen können. Sobald man solche Aussetzer am eigenen Leib erlebt, sollte man sein Fahrrad stehen lassen oder mit in die U-Bahn nehmen.
Mit welchen Strafen muss man rechnen
Überschreitet man den Grenzwert von 1,6 Promille, muss man je nach Tragweite mit verschiedenen Strafen rechnen. Unanfechtbar sind 3 Punkte in Flensburg und eine Anordnung zum sogenannten "Idiotentest" -- die Medizinisch Psychologische Untersuchung kurz MPU. Hierbei handelt es sich um eine 4-stündige Prüfung der allgemeinen Fahrtüchtigkeit. Das heißt, man muss sich auf eine medizinische Untersuchung und einem Gespräch mit dem Psychologen einstellen. Gute Vorbereitung auf die MPU ist besonders wichtig, besteht man diese nämlich nicht, kann es dazu kommen, dass man trotz eines Deliktes auf dem Fahrrad, seinen Pkw-Führerschein abgeben muss. Verweigert man die MPU oder hat keine Fahrerlaubnis, kann es zu einem lebenslangen Fahrradfahrverbot kommen. Zusätzlich muss man noch mit einer Geldstrafe rechnen, diese ist je nach Schwere des Verstoßes und Fahrverhalten variabel und kann schon ab dem Wert von 0,3 Promille in Kraft treten. Will man sich ein E-Bike kaufen, muss man mit strengeren Strafen rechnen. E-Bikes mit einer höheren Leistung bis zu 40 km/h unterliegen strengeren Gesetzten, denn sie zählen als versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Hier gelten dieselben Richtlinien wie beim Pkw. Wird man mit 0,5 Promille oder mehr erwischt, folgen härtere Maßnahmen.
Zukünftige Senkung der Promillegrenze
An Unfällen, die unter Alkoholeinfluss stattfinden, sind Fahrradfahrer statistisch gesehen häufiger als Autofahrer beteiligt. Das liegt vor allem an dem hohen Grenzwert von 1,6 Promille. Der Verkehrsgerichtstag empfiehlt daher einen Grenzwert von 1,1 Promille. Mit 0,6 Promille immer noch höher als der geltende Wert für motorisierte Fahrer. Das ist so weit sinnvoll, da man das Auto und das Fahrrad nicht gleichstellen kann. Wäre der Promillewert gleich, würde der angesäuselte Fahrer mit Sicherheit das bequemere Auto als Fortbewegungsmittel wählen. Dass betrunkene Autofahrer mehr Schaden anrichten, als ihre Kontrahenten auf dem Sattel, liegt auf der Hand. Jedoch verletzten sich alkoholisierte Radfahrer, statistisch gesehen, in erster Linie am häufigsten selbst. Schon allein deshalb sollte man, sobald man in die Situation gerät wankend vor dem Fahrrad zu stehen, zum Handy greifen und sich ein Taxi rufen.
Danke für den informativen Artikel :) Ich werde dran denken wenn ich das nächste mal mit dem Fahrrad feiern bin ;)