Pedalkraft voraus! Dienstfahrrad für alle.

In Großstädten schneller unterwegs, für die Fitness was getan und sogar Geld gespart? Ein Fahrrad bringt viele Vorteile mit sich. Seit 2012 sind Fahrräder und Dienstwägen steuerlich gleich gestellt. Mittlerweile kann man auch ohne Fahrtenbuch sein Dienstrad privat nutzen und, mit ein wenig Geschick, sogar die Reparaturen übernehmen lassen.

© Drobot Dean
Erstellt von Velonest vor 8 Jahren

Je nach Position in der Firma fahren auf deutschen Straßen viele Angestellte ein üblicherweise gut ausgestattetes Dienstauto. Allerdings ist besonders in Städten ein Pkw weniger von Vorteil. Zu den üblichen Problemen, die auf der Hand liegen, wie verstopfte innerstädtische Straßen zur Rushhour und zunehmend schlechterer Atemluft kommen noch Ausgaben für Instandhaltung und Benzin. Deshalb steigen, unterstützt von ihren Firmen, viele Angestellte auf ein Dienstfahrrad um.

Dienstrad und Dienstwagen auf einer Stufe?

Langsam aber stetig verbreitet sich bei deutschen Firmen die Information, dass Dienstwagen und Diensträder steuerlich gleichgestellt sind. Vor dieser Regelung gab es zwar die Möglichkeit ein Dienstfahrrad zu bekommen, dieses stand aber nur geschäftlichen Radtouren zur Verfügung und konnte nicht privat genutzt werden. Das hieß, das Fahrrad blieb im Büro und stand selten für den Heimweg zur Verfügung. 2012 bekamen Dienstfahrräder endlich den selben Status wie Dienstwagen und konnten so auch am Wochenende und nach Feierabend genutzt werden. Trotz der guten Nachricht gilt grundsätzlich, ebenso wie beim Dienstauto, das Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein Dienstrad haben. Hier könnte das Gesetz zusätzlich gelockert werden, da ein Dienstrad, betrachtet man unterschiedliche Aspekte wie Wert und Auswirkung, nicht mit einem Auto gleichzustellen ist. Neben den ökologischen Nachteilen stellen Dienstautos die zweitgrößte Ausgabe in der Unternehmensrechnung dar.

Worauf müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten?

Bei spezialisierten Leasinganbietern bekommt der Arbeitgeber bei der Anschaffung eines Fahrrades, neben einem Kaufvertrag, auch günstigere Konditionen. Die Kosten kann er dann beim Angestellten in Raten vom Bruttoeinkommen abziehen. Dadurch sparen beide wiederum an Steuern und Sozialabgaben. Weitere laufende Kosten lassen sich zusätzlich als Betriebsausgaben absetzen. Der Radpendler unterliegt, sobald er sein Fahrrad privat nutzt, ebenso wie ein autofahrender Mitarbeiter der Ein-Prozent-Regelung. Er muss ein Prozent des Radpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Das wird jedoch dadurch gemindert, dass jeder Dienstradfahrer seine Pendlerstrecke zur Arbeit als Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen kann. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass der Radpendler nach drei Jahren entweder den Anspruch auf ein neues Rad hat oder sein bisheriges für zehn Prozent des ursprünglichen Preises sein eigen nennen kann. Nicht zu vergessen ist, dass der Arbeitgeber das Fahrrad zusätzlich versichern muss, womit unter anderem alle anstehenden Reparaturen abgedeckt sind.

Vorteile für velomobile Arbeitnehmer

Für viele ist das Auto kein Statussymbol mehr. Jedoch ergibt sich durch die Regelung für den Fahrradfahrer eine gute Möglichkeit, ein schickes Carbon Rad günstig zu bekommen. Denn je teurer das Dienstrad, desto höher ist die Ersparnis. Zudem ist es erwiesen, dass körperliche Betätigung dazu führt, dass Mitarbeiter, die mit Pedalkraft unterwegs sind, motivierter, fitter und weniger krank sind. Eine nette Möglichkeit durchs Radfahren abzunehmen. Verspätungen mit dem Fahrrad sind fast unmöglich, da man sich als Radfahrer auf einer relativ freien Infrastruktur fortbewegt. Neben Geld lässt sich demnach mit der Anschaffung auch an Nerven sparen.

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