Ist das Fahren unter Alkohol mit dem Fahrrad erlaubt? Wenn nein ab wie viel Promille?
-Gruß GeorgP.
Seit 1986 liegt der Grenzwert für eine absolute Fahruntauglichkeit bei 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration für Radfahrer. (1,1 Promille bei Autofahrern)
Ist meiner Meinung nach aber immer schwierig das mit den Promlle-Grenzen. Jeder Mensch unterscheidet sich doch nach Alter, Geschlecht, Körpergröße, Trinkgewohnheiten und damit nach der Trinkfestigkeit. Bei 1,6 ist der eine leicht angetrunken und noch verkehrssicher unterwegs und der andere schaltet schon fast ab und sollte lieber nachhause torkeln. Vielleicht wäre vielleicht ein allgemeines Alkoholverbot beim Fahrradfahren die richtige Lösung.
Ich mach dazu mal ein extra Thema auf!